AB WANN IST MEIN KIND SCHULPFLICHTIG?

Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz).

 

WAS SOLLTE MEIN KIND KÖNNEN, WENN ES IN DIE SCHULE KOMMT?

Selbstständigkeit/Ablösung von den Eltern

sich an Regeln halten

Ordnung halten

mit Arbeitsmaterialien ordentlich umgehen

Verantwortung für die eigenen Sachen übernehmen

sich klar ausdrücken können

Stifthaltung

Umgang mit der Schere/Wasserfarben/Kleber

 

WIE KANN ICH MEIN KIND AUF DEN SCHULSTART VORBEREITEN?

Kinder in Alltagsprozesse einbinden und Selbstständigkeit üben

Selbstständiges An-und Ausziehen, Tisch decken, aufräumen,...

Eigenständigkeit/Selbstsicherheit stärken

Rituale zu Hause, klarer Tag- und Schlafrhythmus

gemeinsames Spielen (Festigung der Mengenerfassung anhand der Würfelbilder)

auf die richtige Stifthaltung achten

Motorik/Feinmotorik fördern (Bewegung/Ballspiele, malen, schneiden)

Sprachförderbedarf/Logopädie abklären

Kinder auf den Schulweg vorbereiten

 

WAS TUN WIR ALS SCHULE, UM IHR KIND AUF DIE SCHULE VORZUBEREITEN?

enge Zusammenarbeit mit dem Kindergarten und Organisation gemeinsamer Aktivitäten:

Einladung der Vorschüler zu Schulgottesdiensten/-veranstaltungen

gemeinsame Organisation des Sankt Martin Festes von Schule und Kindergarten

gemeinsame Teilnahme am Verkehrserziehungsprogramm ADACUS

regelmäßiger Austausch der Erstklasslehrerin mit dem Kindergarten

Besuch der Vorschüler in der Schule

Besuch der Erstklässler und ihrer Lehrerin im Kindergarten (z.B. zum Vorlesen)

 

ORGANISATORISCHER ABLAUF VOR DEM SCHULSTART

Schulanmeldung

  • die Anmeldetermine werden per Einladung sowie im Amtsblatt in der ersten vollständigen Woche nach den Sommerferien bekanntgegeben
  • die Anmeldungen finden in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien statt
  • zur Anmeldung mitzubringen sind das Familienstammbuch bzw. eine Geburtsurkunde, ein Nachweis über den Besuch der Kita sowie ggf. ein Sorgerechtsnachweis

 

Schulärztliche Untersuchung

  • die schulärztliche Untersuchung sollte bis zum 31. Januar stattfinden
  • sie umfasst einen Hör- und Sehtest, Tests zur Sprachentwicklung, Wahrnehmungsfähigkeit, Konzentration, zur Grob- und Feinmotorik sowie eine allgemeine Untersuchung zur Feststellung der körperlichen Schulreife
  • Sie erhalten ein Einladungsschreiben, sobald die Termine vom Gesundheitsamt festgelegt wurden
  • mitzubringen sind der Impfausweis sowie das Vorsorgeheft

 

Elternabend für die Vorschuleltern im zukünftigen Klassensaal ihrer Kinder

  • dieser findet voraussichtlich im Juni statt
  • die zukünftige Klassenlehrerin stellt sich vor, Schulbuch- und Materiallisten werden ausgeteilt und besprochen und es gibt genauere Informationen zum Ablauf des ersten Schultages

 

Viele weitere Informationen zum Schulstart finden Sie in der Broschüre "Ich freue mich auf die Schule" vom Bildungsministerium, welche Sie unter folgendem Link erreichen:

 

KONTAKT

Grundschule Büchelberg

Turmstraße 2

76744 Wörth/Büchelberg

07271-131260

gs-buechelberg@woerth.de

 

Klicken Sie auf den LOGIN-Button, um direkt zum Login unserer Schule zu gelangen.

 

TERMINKALENDER

19.12.2024

Musikalisches Märchen "Nussknacker und Mausekönig" in Wörth

20.12.2024

8.30 Uhr Weihnachtsgottesdienst

 

Waffelfrühstück

23.12.2024 - 08.01.2025

Weihnachtsferien

24.01.2025

Schulausflug ins Technoseum nach Mannheim

31.01.2025

Zeugnisausgabe 

Unterrichtsende für ALLE um 12.00 Uhr